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Keine Kürzung von außergew. Belastungen bei steuerpfl. Ersatzleistung
Einkommensteuerpflichtige Ersatzleistungen führen nicht zu einer Kürzung der nach § 33 EStG abzugsfähigen Aufwendungen.
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Unsere Leistungen für Privatpersonen
Zentrale Aufgabe ist die Erstellung von Einkommens-, Schenkungs- und Erbschaftssteuererklärungen. Darüber hinaus beantworten wir auch Fragen zur Finanzierung von Immobilien, zur Vermögensübertragung oder zur Versorgung im Alter. Diese Fragen greifen grundsätzlich in den Steuerbereich ein und wirken sich auf die private steuerliche Belastung aus.
- Erstellung Ihrer Einkommenssteuererklärungen
- Begleitung von Außenprüfungen durch die Finanzverwaltung
- Prüfung von Bescheiden
- Abwicklung von Einspruchs- und Finanzgerichtsverfahren
- Steuervorausschau und -planung
- Betreuung von Selbstanzeigen
- Beratung in allen Fragen des aktuellen Steuerrechts
- Erbschafts- und Schenkungssteuer
- Umsatzsteuer
- Durchführung von Rechtsbehelfsverfahren (Einspruch, Anträge, Stundung, etc.)
- Lohnsteuerklassenwahl
- Steuerliche Gestaltungen im Rahmen der privaten Vermögensplanung
- Altersversorgung und Rentenbesteuerung
- Erstellung von Erbschafts- und Schenkungssteuererklärung
- Steuerliche Bewertung Grund- und Betriebsvermögen
- Steuerliche Beratung bzgl. Nießbrauchrecht
- Gestaltungsberatung für steuerschonende Erbverträge und Testamente
- Gestaltungberatung für steueroptimale Schenkung
- Steuerliche und finanzielle Auswirkungen von Immobilienkauf oder -verkauf
- Möglichkeiten der Übertragung von Vermögen an die nächste Generation
- Einbeziehung von Familie oder Angehörigen (z.B. Elterngeld, Veranlagung von Ehepaaren)
- Steuerliche Auswirkungen bei der privaten Vermögensplanung
- Vermögensstatus