Besprechung in der Kanzlei BTH Baumeister-Tungl & Hundseder in Ergolding
Aktuelle Informationen

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Keine Kürzung von außergew. Belastungen bei steuerpfl. Ersatzleistung

Einkommensteuerpflichtige Ersatzleistungen führen nicht zu einer Kürzung der nach § 33 EStG abzugsfähigen Aufwendungen.

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Unsere Leistungen für Privatpersonen

Zentrale Aufgabe ist die Erstellung von Einkommens-, Schenkungs- und Erbschaftssteuererklärungen. Darüber hinaus beantworten wir auch Fragen zur Finanzierung von Immobilien, zur Vermögensübertragung oder zur Versorgung im Alter. Diese Fragen greifen grundsätzlich in den Steuerbereich ein und wirken sich auf die private steuerliche Belastung aus.

Beratung zu Steuerfragen
  • Erstellung Ihrer Einkommenssteuererklärungen
  • Begleitung von Außenprüfungen durch die Finanzverwaltung
  • Prüfung von Bescheiden
  • Abwicklung von Einspruchs- und Finanzgerichtsverfahren
  • Steuervorausschau und -planung
  • Betreuung von Selbstanzeigen
  • Beratung in allen Fragen des aktuellen Steuerrechts
  • Erbschafts- und Schenkungssteuer
  • Umsatzsteuer
  • Durchführung von Rechtsbehelfsverfahren (Einspruch, Anträge, Stundung, etc.)
  • Lohnsteuerklassenwahl
  • Steuerliche Gestaltungen im Rahmen der privaten Vermögensplanung
  • Altersversorgung und Rentenbesteuerung
Beratung bei Erbschafts- und Schenkungssteuer
  • Erstellung von Erbschafts- und Schenkungssteuererklärung
  • Steuerliche Bewertung Grund- und Betriebsvermögen
  • Steuerliche Beratung bzgl. Nießbrauchrecht
  • Gestaltungsberatung für steuerschonende Erbverträge und Testamente
  • Gestaltungberatung für steueroptimale Schenkung
Beratung bei finanziellen Entscheidungen
  • Steuerliche und finanzielle Auswirkungen von Immobilienkauf oder -verkauf
  • Möglichkeiten der Übertragung von Vermögen an die nächste Generation
  • Einbeziehung von Familie oder Angehörigen (z.B. Elterngeld, Veranlagung von Ehepaaren)
  • Steuerliche Auswirkungen bei der privaten Vermögensplanung
  • Vermögensstatus