
Steuerberatung und Wirtschaftsprüfung
aus einer Hand!
Unsere Kanzlei blickt auf eine jahrzehntelange Arbeit zurück und ist deshalb mit allen Geschäftsfeldern bestens vertraut. Unsere Kompetenzen sind Ihr Vorteil.

Leistungen für Unternehmer und Unternehmen
Handel, Handwerk, Gewerbe oder freier Beruf: Wir schaffen Freiräume, damit Sie die richtigen Entscheidungen treffen und sich ganz um Ihr Geschäft kümmern können.

Leistungen für Privatpersonen
Wir helfen Ihnen bei der Erfüllung Ihrer steuerlichen Abgabe- oder Antragspflichten und beraten Sie zu Erbschafts- und Schenkungssteuer, Finanzierung und Vermögensplanung, Altersvorsorge u.v.m.

Landwirtschaftliche Buchstelle
Durchschnittsbesteuerung nach § 13a EStG, Bilanzierung oder Nebengewerbe? Als Landwirtschaftliche Buchstelle beraten wir Sie umfassend in allen steuerlichen Fragen der Land- und Forstwirtschaft.

Existenzgründung und Unternehmensberatung
Sie wollen etwas unternehmen? Wir sind dabei und begleiten Sie zuverlässig, nicht nur in der Gründungsphase, sondern geben Ihnen Rückhalt im Tagesgeschäft und auch in schwierigen Situationen.

Wirtschaftsprüfung
Die Koordination der gesamten Prüfung bleibt in einer Hand – zu Ihrem Vorteil. Jahres- und Konzernabschlussprüfung, MaBV-Prüfung etc. Nutzen Sie die gesetzlichen Vorgaben, um Verbesserungspotenziale zu erkennen.

Wir beraten Sie kompetent, persönlich und gerne in allen steuerlichen Angelegenheiten und unterstützen Sie zuverlässig bei Ihrer Buchhaltung, Ihrer Lohnabrechnung, Ihrem Jahresabschluss oder Ihrer privaten Steuererklärung.
Mit ihren zusätzlichen Spezialausbildungen Landwirtschaftliche Buchstelle und Wirtschaftsprüfer können Ihnen unsere beiden Steuerberater aber auch zahlreiche weitere Leistungen anbieten. Um für unsere Mandanten immer verfügbar zu sein, bieten wir unsere Beratung nicht nur in unserer Kanzlei in Ergolding bei Landshut, sondern auf Wunsch auch bei Ihnen vor Ort an.
Aktuelles
E-Rechnung statt Papierberge: Was Unternehmen jetzt wissen müssen
Ab dem 27.11.2020 werden die elektronische Rechnungsstellung und -übermittlung für alle Unternehmer, die im Auftrag des Bundes tätig werden, Pflicht.
Weiterlesen … E-Rechnung statt Papierberge: Was Unternehmen jetzt wissen müssen
Steuerfreie Entnahme einer Wohnung aus dem luf. Betriebsvermögen
BFH zur Steuerfreie Entnahme einer Wohnung aus dem land- und forstwirtschaftlichen Betriebsvermögen gem. § 13 Abs. 4 Satz 6 Nr. 2 EStG
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Kindergeld für ein erwachsenes behindertes Kind
FG Rheinland-Pfalz, Pressemitteilung vom 27.05.2020 zum Urteil 2 K 1851/18 vom 06.05.2020 (nrkr)
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Vergebliche Prozesskosten können bei Erbschaftsteuer abziehbar sein
Kosten eines Zivilprozesses für vermeintliche zum Nachlass gehörende Ansprüche des Erblassers sind als Nachlassregelungskosten abzugsfähig.
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BFH: Krankheitskosten aufgrund eines Wegeunfalls sind Werbungskosten
Der BFH erkannte in seinem Urteil VI R 8/18 vom 19.12.2019 unfallbedingte Krankheitskosten hingegen als Werbungskosten an.
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Widerlegung des Anscheins für die private Nutzung eines Betriebs-Pkw
Nach allg. Lebenserfahrung werden betriebl. Fahrzeuge, die auch zur Nutzung für private Zwecke zur Verfügung stehen, tatsächlich auch privat genutzt.
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