Michael Hundseder - Landwirtschaftliche Buchstelle
Aktuelle Informationen

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BFH: Durchschnittssatzbesteuerung nur Betriebe im Inland

Die Durchschnittssatzbesteuerung nach § 24 des Umsatzsteuergesetzes gilt nur für inländische land- und forstwirtschaftliche Betriebe.

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Landwirtschaftliche Buchstelle

Eine eigene Dienstleistung unserer Kanzlei ist der Bereich „Landwirtschaftliche Buchstelle“. Denn die steuerliche Beratung in der Land- und Forstwirtschaft birgt eine Fülle von Sondervorschriften und Ausnahmen, die einer zusätzlichen Qualifikation bedürfen.

Auf Grund der mehrjährigen Bearbeitung von steuerlichen Angelegenheiten aus dem land- und forstwirtschaftlichen Bereich sowie Besuch zahlreicher Fortbildungen konnte Herr Michael Hundseder am 13.11.2019 erfolgreich die Sachkundeprüfung „Landwirtschaftliche Buchstelle“ bei der Steuerberaterkammer München ablegen. Damit besitzen beide in unserer Kanzlei tätigen Steuerberater die berufliche Zusatzqualifikation „Landwirtschaftliche Buchstelle“.

Als Landwirtschaftliche Buchstelle können wir Mandanten in allen steuerlichen Fragen der Land- und Forstwirtschaft umfassend beraten. Daher betreut unsere Kanzlei seit Jahrzehnten Land- und Forstwirte jeder Größe und Bewirtschaftungsform, von der Gewinnermittlung nach § 13a EStG bis hin zu bilanzierungspflichtigen Betrieben.

Hier stehen nicht nur die jährlichen Steuererklärungen im Vordergrund, sondern gleichrangig Sonderthemen wie „Hofübergabe/Generationennachfolge“ und „Bau-/Gewerbelanderschließung“.

Alle diese Fragen sind bei uns in den besten Händen.

Finanzbuchhaltung
  • Erfüllung der Buchhaltungspflichten und steuerlichen Aufzeichnungspflichten, einschließlich Erstellung der notwendigen steuerlichen Meldungen
  • Anlagenbuchführung
  • Erstellung aussagekräftiger betriebswirtschaftlicher Auswertungen
Jahresabschlusserstellung
  • Bilanz mit Gewinn- und Verlustrechnung
  • Einnahme-Überschussrechnungen
  • Gewinnermittlung nach § 13a EStG
  • Ergänzende Erläuterungen zum Jahresabschluss (auf Wunsch)
  • Gewinnermittlung für eigenständige Gewerbebetriebe, z.B Photovoltaikanlagen
Lohnbuchhaltung und Personalwesen
  • Einrichtung der Lohnbuchhaltung mit festen und variablen Daten
  • Monatliche Lohn- und Gehaltsabrechnung inklusive sämtlicher Meldungen
  • Lohnauswertung und Jahreslohnmeldungen
  • Statistische Auswertungen
  • Erstellung der Arbeitspapiere für Mitarbeiter
  • Mitwirkung bei Prüfungen (Lohnsteuer, Sozialversicherungsträger)    
Steuerberatung
  • Erstellung betrieblicher und privater Steuererklärungen
  • Beratung in allen Fragen des aktuellen Steuerrechts
  • Durchführung von Rechtsbehelfsverfahren (Einspruch, Anträge, Stundung etc.)
  • Betreuung von steuerlichen Betriebsprüfungen
  • Interessensvertretung und -durchsetzung bei der Finanzverwaltung
  • Steuerplanung, z.B. Bau-/Gewerbelanderschließung
  • Erstellung und Übermittlung der Umsatzsteuervoranmeldungen
  • Prüfung von Steuerbescheiden und Unterstützung im Rechtsbehelfsverfahren    
Erb- und Unternehmensnachfolgeplanung
  • Planung und Realisierung der Hofübergabe bzgl. steuerlicher Sachverhalte
  • Beratung bei der Erstellung sog. Unternehmertestamente
  • Vorweggenommene Erbfolge
  • Erstellung von Erbschafts- und Schenkungssteuererklärung