Umsatzsteuerliche Behandlung von Bitcoin usw.
Schreiben des Bundesfinanzministeriums (BMF) vom 27.02.2018 zur umsatzsteuerlichen Behandlung von Bitcoin und anderen sog. virtuellen Währungen.
Das BMF hat in Umsetzung des EuGH-Urteils C-264/14 bestimmt, dass die Verwendung von Bitcoins der steuerfreien Verwendung von konventionellen Zahlungsmitteln gleichgesetzt wird, soweit sie keinem anderen Zweck als dem eines reinen Zahlungsmittels dienen (Az. III C 3 – S-7160-b/13/10001).