Trotz Nutzungsverbot spricht Anscheinsbeweis für Privatnutzung Pkw
Der Anscheinsbeweis spricht bei Alleingesellschafter-Geschäftsführer trotz Nutzungsverbots für die Privatnutzung.
Der 10. Senat des Finanzgerichts Münster hat mit Urteil vom 28. April 2023 (Az. 10 K 1193/20 K,G,F) entschieden, dass bei einem Alleingesellschafter-Geschäftsführer selbst dann ein zu einer verdeckten Gewinnausschüttung führender Anscheinsbeweis für die Privatnutzung eines von der GmbH überlassenen Pkw vorliegen kann, wenn im Anstellungsvertrag ein Privatnutzungsverbot vereinbart wurde. Die verdeckte Gewinnausschüttung ist auf Ebene der Gesellschaft jedoch nicht nach der 1%-Regelung, sondern nach Fremdvergleichsgrundsätzen zu bewerten.