Stundung der Sozialversicherungsbeiträge möglich
Der GKV-Spitzenverband hat verlautbart, dass Arbeitgeber die Stundung der Sozialversicherungsbeitragszahlungen beantragen können.
Dies gilt jedoch nur, wenn sie unmittelbar und nicht unerheblich von der Corona-Krise betroffen und in finanzielle Schwierigkeiten geraten sind.Da die Krankenkassen jedoch unterschiedliche Anforderungen stellen und der Antrag bei jeder betroffenen Krankenkasse gestellt werden muss, ist es empfehlenswert, sich auf den jeweiligen Homepages vorab zu informieren.