Steuerzahlungen in bar sind nur eingeschränkt möglich

Das Finanzamt kann Steuerzahler, die ihre Steuern unbedingt bar zahlen möchten, an ein von ihm ermächtigtes Kreditinstitut verweisen.

Das Hessische Finanzgericht hat am 12.12.2017 entschieden (Az.11 K 1497/16), dass das Finanzamt Steuerzahler, die ihre Steuern unbedingt bar zahlen möchten, an ein von ihm ermächtigtes Kreditinstitut verweisen kann, bei dem das Amt auch ein Bankkonto unterhält. Eine solche Einzahlung kann zudem an weitere Voraussetzungen geknüpft werden. (Hinweis: nrkr - BFH-Az.: VIII B 19/18)

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