Steuerfreie Entnahme einer Wohnung aus dem luf. Betriebsvermögen

BFH zur Steuerfreie Entnahme einer Wohnung aus dem land- und forstwirtschaftlichen Betriebsvermögen gem. § 13 Abs. 4 Satz 6 Nr. 2 EStG:

Die steuerfreie Entnahme einer Wohnung aus dem land- und forstwirtschaftlichen Betriebsvermögen gem. § 13 Abs. 4 Satz 6 Nr. 2 EStG (nach dem 31.12.1998) ist lt. BFH, Urteil VI R 22/17 vom 16.01.2020 nur möglich, wenn es sich hierbei um ein Baudenkmal handelt.

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