Nachträgliche Auflistung: Kein Nachweis der betrieblichen Pkw-Nutzung

Nachträgliche Auflistungen genügen lt. FG Münster nicht als Nachweis der betrieblichen Nutzung eines Pkw.

Der 7. Senat des Finanzgerichts Münster hat mit Urteil vom 10. Juli 2019 (Az. 7 K 2862/17 E) entschieden, dass die für Zwecke des § 7g EStG erforderliche fast ausschließliche betriebliche Nutzung eines Pkw nicht durch nachträglich erstellte Unterlagen nachgewiesen werden kann. (nrkr - BFH-Az.: VIII R 24/19)

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