Kindergeld für ein erwachsenes behindertes Kind
FG Rheinland-Pfalz, Pressemitteilung vom 27.05.2020 zum Urteil 2 K 1851/18 vom 06.05.2020 (nrkr)
Mit (noch nicht rechtskräftigem) Urteil vom 6. Mai 2020 (Az. 2 K 1851/18) hat das Finanzgericht Rheinland-Pfalz der Klage eines Vaters auf Gewährung von Kindergeld für seinen erwachsenen behinderten Sohn stattgegeben und entschieden, dass das Gericht die Erwerbsfähigkeit des Kindes anhand der vom Kläger vorgelegten Berichte und Stellungnahmen der behandelnden Ärzte beurteilen kann, wenn diese Gutachten im Gegensatz zu denen der Familienkasse bzw. der Reha/SB-Stelle der Agentur für Arbeit schlüssig bzw. nachvollziehbar sind.