Keine zeitlich unbegrenzte Änderungsmöglichkeit bei Liebhaberei
Ein Finanzamt hat nach Auffassung des FG Münster keine zeitliche unbegrenzte Änderungsmöglichkeit bei Liebhaberei.
Mit Urteil vom 21. Februar 2018 (Az. 7 K 288/16 E) hat der 7. Senat des Finanzgerichts Münster entschieden, dass eine Änderung von Steuerbescheiden, die wegen Liebhaberei bei einer Ferienwohnung vorläufig ergangen waren, zulasten des Steuerpflichtigen nicht mehr möglich ist, wenn alle für die Beurteilung notwendigen Tatsachen schon seit mehreren Jahren festgestanden haben.