Keine Kürzung von außergew. Belastungen bei steuerpfl. Ersatzleistung
Einkommensteuerpflichtige Ersatzleistungen führen nicht zu einer Kürzung der nach § 33 EStG abzugsfähigen Aufwendungen.
Der BFH hat am 15.06.2023 (VI-R-33/20) entschieden, dass von einer Steuerpflichtigen aufgewandte Kosten, die anlässlich der Beerdigung ihrer Mutter entstanden sind, bei ihr als außergewöhnliche Belastung berücksichtigt werden können, obwohl sie im Streitjahr vom ehemaligen Arbeitgeber der Mutter ein steuerpflichtiges Sterbegeld auf Grundlage des § 23 Abs. 3 TV-L empfangen hat.