Keine Grunderwerbsteuer auf Einbauküche und Markisen

FG Köln, Pressemitteilung vom 20.07.2018 zum Urteil 5 K 2938/16 vom 08.11.2017 (rkr)

Werden zusammen mit einer Immobilie gebrauchte bewegliche Gegenstände verkauft, wird hierfür keine Grunderwerbsteuer fällig. Dies gilt für Gegenstände die werthaltig sind, und wenn keine Anhaltspunkte für unrealistische Kaufpreise bestehen. Dies hat der 5. Senat des Finanzgerichts Köln mit seinem am 20.07.2018 veröffentlichten Urteil 5 K 2938/16 vom 08.11.2017 entschieden.

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