Kein Gestaltungsmissbrauch bei Nießbrauch an vermietetem Grundstück zugunsten des studierenden Kinds
Das Finanzgericht Baden Württemberg hat in seinem Urteil vom 13.12.2016, 11-K-2951/15 entschieden, dass ein befristeter, unentgeltlicher Nießbrauch an einem bebauten Grundstück, nicht missbräuchlich ist.
Die Bestellung des Nießbrauchs diente dazu, das Studium eines Kindes zu finanzieren. Den Eltern steht es frei, den Unterhalt in bar zu zahlen oder (auch befristet) eine Einkunftsquelle selbst zu übertragen. Führen steuerliche Gründe zu Letzterem, ist dies allein nicht rechtlich unangemessen. Auch Angehörige dürfen ihre Rechtsverhältnisse untereinander steuerlich möglichst günstig gestalten. Die Verlagerung von Einkünften auf Familienangehörige mit geringerem Steuersatz widerspricht nicht den Wertungen des Gesetzgebers.