Erschütterung des Anscheinsbeweises bei einer Personengesellschaft
Bei mehreren Fahrzeugen im Privatvermögen der Gesellschafter kann dies den Anscheinsbeweis für die Privatnutzung eines Betriebs-Pkws erschüttern.
Der 7. Senat des Finanzgerichts Münster hat mit Urteil vom 21. März 2018 (Az. 7 K 388/17 G,U,F) entschieden, dass der für die Privatnutzung eines im Betriebsvermögen einer Personengesellschaft gehaltenen Pkw bestehende Anscheinsbeweis durch weitere Fahrzeuge im Privatvermögen der Gesellschafter erschüttert werden kann.