Erbschaft- und Schenkungsteuer 2018 auf 6,7 Milliarden Euro gestiegen
Höhere Steuerfestsetzungen trotz Rückgangs des übertragenen Vermögens.
Im Jahr 2018 haben die Finanzverwaltungen in Deutschland Vermögensübertragungen durch Erbschaften und Schenkungen in Höhe von 84,7 Milliarden Euro veranlagt. Das steuerlich berücksichtigte geerbte und geschenkte Vermögen fiel damit um 12,7 % gegenüber dem Vorjahr. Wie das Statistische Bundesamt weiter mitteilt, stieg die festgesetzte Erbschaft- und Schenkungsteuer allerdings um 6,2 % auf 6,7 Milliarden Euro und erreichte fast wieder den Höchststand des Jahres 2016 (6,8 Milliarden Euro). Dabei entfielen auf die Erbschaftsteuer 5,7 Milliarden Euro (+13 %) und auf die Schenkungsteuer 1 Milliarde Euro (-20,8 %). (Statistisches Bundesamt, Pressemitteilung vom 16.08.2019)