Entschädigung für Grundstücke wegen Stromleitung nicht steuerbar

Laut BFH ist eine Entschädigung für Überspannung eines Grundstücks mit Stromleitung nicht steuerbar.

Eine Entschädigung, die dem Grundstückseigentümer einmalig für die grundbuchrechtlich abgesicherte Erlaubnis zur Überspannung seines Grundstücks mit einer Hochspannungsleitung gezahlt wird, unterliegt nicht der Einkommensteuer. Wird die Erlaubnis erteilt, um einer drohenden Enteignung zuvorzukommen, liegen weder Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung noch sonstige Einkünfte vor, wie der Bundesfinanzhof (BFH) mit Urteil vom 2. Juli 2018 IX R 31/16 entschieden hat.

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