Dienstwagen für Ehegatten mit Minijob

Kosten für einen Dienstwagen sind als Betriebsausgaben abzugsfähig, wenn dieser dem Ehegatten im Rahmen eines Minijobs überlassen wird.

Die Kosten für einen Dienstwagen sind auch dann als Betriebsausgaben abzugsfähig, wenn dieser dem Ehegatten im Rahmen eines geringfügigen Beschäftigungsverhältnisses (Minijob) überlassen wird. Dies hat der 3. Senat des Finanzgerichts Köln für den Fall einer sog. "Barlohnumwandlung" in seinem am 15.03.2018 veröffentlichten Urteil vom 27.09.2017 (Az. 3 K 2547/16) entschieden.

Zurück