Corona: Verlängerte Abgabefristen für Steuererklärungen
Für Steuerpflichtige, die von der Corona-Pandemie unmittelbar betroffen sind, können die Abgabefristen von Steuererklärungen verlängert werden.
Jahressteuererklärungen 2018
Sind Angehörige der steuerberatenden Berufe mit der Erstellung der Steuererklärungen des Veranlagungszeitraums 2018 beauftragt, können Fristver-längerungsanträgen – auch rückwirkend vom 1. März 2020 an – bis längstens 31. Mai 2020 stattgegeben werden. Der Antrag muss schlüssig begründet werden.
Laufende Steueranmeldungen 2020
- Auf Antrag Fristverlängerung für die Abgabe der Umsatzsteuer-Voranmeldungen, die bis zum Ablauf des 10. April 2020 einzureichen sind, um bis zu zwei Monate.
- Auf Antrag Fristverlängerung für die Abgabe der Lohnsteueranmeldungen, die bis zum Ablauf des 10. April 2020 einzureichen sind, um bis zu zwei Monate