Corona: Verlängerte Abgabefristen für Steuererklärungen

Für Steuerpflichtige, die von der Corona-Pandemie unmittelbar betroffen sind, können die Abgabefristen von Steuererklärungen verlängert werden.

Jahressteuererklärungen 2018

Sind Angehörige der steuerberatenden Berufe mit der Erstellung der Steuererklärungen des Veranlagungszeitraums 2018 beauftragt, können Fristver-längerungsanträgen – auch rückwirkend vom 1. März 2020 an – bis längstens 31. Mai 2020 stattgegeben werden. Der Antrag muss schlüssig begründet werden.

Laufende Steueranmeldungen 2020

  • Auf Antrag Fristverlängerung für die Abgabe der Umsatzsteuer-Voranmeldungen, die bis zum Ablauf des 10. April 2020 einzureichen sind, um bis zu zwei Monate.
  • Auf Antrag Fristverlängerung für die Abgabe der Lohnsteueranmeldungen, die bis zum Ablauf des 10. April 2020 einzureichen sind, um bis zu zwei Monate

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