Corona: Steuerstundungen möglich
Für Steuerpflichtige, die unmittelbar von der Corona-Pandemie betroffen, können Steuerzahlungen stunden lassen.
Folgende Steuerzahlungen können beim Finanzamt bis zu 3 Monate per Antrag zinslos gestundet werden:
- Einkommensteuernachzahlungen
- Körperschaftsteuernachzahlungen
- Umsatzsteuervorauszahlungen, die bis 31.12.2020 fällig werden
- Umsatzsteuernachzahlungen