Corona: Steuerstundungen möglich

Für Steuerpflichtige, die unmittelbar von der Corona-Pandemie betroffen, können Steuerzahlungen stunden lassen.

Folgende Steuerzahlungen können beim Finanzamt bis zu 3 Monate per Antrag zinslos gestundet werden:

  • Einkommensteuernachzahlungen
  • Körperschaftsteuernachzahlungen
  • Umsatzsteuervorauszahlungen, die bis 31.12.2020 fällig werden
  • Umsatzsteuernachzahlungen

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