Corona Soforthilfe

Nach der Bayerischen Staatsregierung hat auch die Bundesregierung ein Soforthilfeprogramm für Betriebe und Freiberufler aufgelegt.

Beide Programme sind nun miteinander verzahnt, d.h. es gibt je nach Unternehmensgröße nur ein Soforthilfeprogramm und deren Zuständigkeit:

  • Bund:

Soloselbständige, Angehörige der Freien Berufe und Unternehmen (bis zu 10 Beschäftigten: einschließlich Unternehmen mit landwirtschaftlicher Urproduktion)

  • Freistaat Bayern:

Unternehmen und selbstständigen Angehörigen der Freien Berufe über 10 bis zu 250 Erwerbstätige)

Anträge auf die Corona-Soforthilfe des Freistaates Bayern und der Bundesregierung können ab sofort über ein einheitliches Online-Formular gestellt werden. Auf der Internetseite https://www.stmwi.bayern.de/soforthilfe-corona/ sind nähere Informationen sowie der Antrag selbst zu finden.

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