Bustransfer zu einer Betriebsveranstaltung führt nicht zu Arbeitslohn

Die Kosten für einen Shuttle-Transfer zu einer Betriebsveranstaltung sind kein Arbeitslohn, da sie keinen eigenen Konsumwert für die Arbeitnehmer darstellen.

Die Kosten für einen Shuttle-Transfer zu einer Betriebsveranstaltung sind kein Arbeitslohn, da es sich hier um einen Teil der Aufwendungen für den äußeren Rahmen der Betriebsveranstaltung ohne eigenen Konsumwert für die Arbeitnehmer handelt. So entschied das FG Düsseldorf (Az. 9 K 580/17 L). Die Kosten gehen daher nicht in die Ermittlung der Freigrenze von 110 Euro pro Arbeitnehmer ein.

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