Bundesrat stimmt Wachstumschancengesetz zu

Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 22. März 2024 dem Wachstumschancengesetz gemäß dem Kompromissvorschlag des Vermittlungsausschusses zugestimmt.

Auf Vorschlag des Vermittlungsausschusses wurden zahlreiche Änderungen am Gesetz vorgenommen, darunter:

  • Einführung einer degressiven Abschreibung auf Abnutzung (AfA) für Wohngebäude in Höhe von 5 Prozent,
  • Einführung einer degressiven AfA auf bewegliche Wirtschaftsgüter für 9 Monate,
  • auf vier Jahre befristete Anhebung des Verlustvortrags auf 70 Prozent (ohne Gewerbesteuer) sowie
  • Ausweitung der steuerlichen Forschungsförderung

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