Bundesrat: Sachbezugswerte 2018 beschlossen

Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 24.11.2017 der Änderung der Sozialversicherungsentgeltverordnung (SvEV) zugestimmt. Die maßgeblichen Werte für Sachbezüge für freie Verpflegung und freie Unterkunft erhöhen sich zum 1.1.2018.

Im Jahr 2018 wird der Monatswert für Verpflegung 246 Euro betragen. Damit sind für verbilligte oder unentgeltliche Mahlzeiten

  • für ein Frühstück 1,73 Euro
  • für ein Mittag- oder Abendessen 3,23 Euro

anzusetzen.

Der Monatswert für Unterkunft und Miete wird auf 226 Euro festgelegt.

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