Bonuszahlung Krankenversicherung: Minderung Sonderausgaben möglich

Die Bonuszahlungen einer Krankenversicherung können den Sonderausgabenabzug mindern (FG Münster, Urteil 7 K 1392/17 vom 13.06.2018)

Bonuszahlungen einer Krankenversicherung mindern als Beitragsrückerstattungen den Sonderausgabenabzug jedenfalls dann, wenn die Zahlungen ohne Nachweis von gesundheitsbezogenen Aufwendungen erbracht werden. Dies hat der 7. Senat des Finanzgerichts Münster mit Urteil vom 13. Juni 2018 (Az. 7 K 1392/17 E) entschieden.

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