BFH: Verfassungsmäßigkeit von Nachforderungszinsen im Jahr 2013
Der Bundesfinanzhof hat verkündet, dass der gesetzliche Zinssatz von 6 % für Steuernachforderungen verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden ist.
Der BFH hält In seiner Pressemitteilung vom 27.02.2018 zum Urteil III R 10/16 vom 09.11.2017 den hierfür vorgesehenen Zinssatz von 0,5 % für jeden Monat (6 % pro Jahr) auch unter Berücksichtigung der Entwicklung des allgemeinen Zinsniveaus im Jahr 2013 für verfassungsgemäß. Er führt damit seine bisherige Rechtsprechung fort, nach der sich die das Zinsniveau bestimmenden Verhältnisse nicht in einer Weise geändert haben, die eine Vorlage an das Bundesverfassungsgericht erforderlich machten.