BFH: Kein Sonderausgabenabzug für selbst getragene Krankheitskosten

Die selbst getragenen Krankheitskosten eines privat krankenversicherten Steuerpflichtigen können nicht als Versicherungsbeitrag abgezogen werden.
Trägt ein privat krankenversicherter Steuerpflichtiger seine Krankheitskosten selbst, um dadurch die Voraussetzungen für eine Beitragserstattung zu schaffen, können diese Kosten nicht als Beiträge zu einer Versicherung i. S. des § 10 Abs. 1 Nr. 3 Satz 1 Buchst. a des Einkommensteuergesetzes (EStG) steuerlich abgezogen werden. (BFH-Urteil X R 3/16 vom 29.11.2017)

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