BFH: Je hälftiger Behinderten-Pauschbetrag bei einzelveranl. Ehegatten

Lt. BFH, Urteil III R 2/17 vom 20.12.2017 können Ehegatten bei Einzelveranlagung einen Behinderten-Pauschbetrag je zur Hälfte absetzen.

Nach § 26a Abs. 2 Satz 2 EStG ist auf übereinstimmenden Antrag der Ehegatten der grundsätzlich einem Ehegatten zustehende Behinderten-Pauschbetrag (vgl. § 33b Abs. 1 bis 3 EStG) bei der Einzelveranlagung der Ehegatten jeweils zur Hälfte abzuziehen.

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