BFH: Durchschnittssatzbesteuerung nur Betriebe im Inland

Die Durchschnittssatzbesteuerung nach § 24 des Umsatzsteuergesetzes gilt nur für inländische land- und forstwirtschaftliche Betriebe.

Dies hat der BFH hat am 22.03.2023 (Az. XI R 14/21) entschieden, als er zu der Frage Stellung genommen hat, ob die Umsätze eines im EU-Ausland ansässigen und dort pauschal besteuerten Landwirts aus der Veräußerung von Produkten aus eigener Herstellung auf einem inländischen Wochenmarkt der Durchschnittssatzbesteuerung gemäß § 24 UStG unterliegen.

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