Beitrag zur Arbeitslosenversicherung sinkt

Zum 1. Januar 2020 sinkt der Beitrag zur Arbeitslosenversicherung auf 2,4 Prozent. Das hat das Bundeskabinett beschlossen.

Damit entlastet die Bundesregierung Arbeitgeber und Beschäftigte. Die hohen Rücklagen der Bundesagentur für Arbeit machen es möglich: Die Beiträge zur Arbeitslosenversicherung sinken ab dem 1. Januar 2020 erneut um 0,1 Punkte auf dann 2,4 Prozent. Die Regelung gilt befristet bis zum 31. Dezember 2022. (Bundesregierung, Pressemitteilung vom 18.11.2019)

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