Befristete Absenkung des allgemeinen und ermäßigten Umsatzsteuersatzes

Das finale Schreiben des BMF zur befristeten Absenkung des allgemeinen und ermäßigten Umsatzsteuersatzes zum 1. Juli 2020 liegt nun vor.

Die Bundesregierung hat umfangreiche Maßnahmen des Konjunkturpakets beschlossen, um die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie entschlossen anzugehen. Dazu zählt insbesondere die befristete Senkung der Umsatzsteuer im zweiten Halbjahr 2020: Die Umsatzsteuer wird vom 1. Juli 2020 bis zum 31. Dezember 2020 gesenkt. Der reguläre Steuersatz sinkt dabei von 19 % auf 16 %, der reduzierte Steuersatz von 7 % auf 5 %. Nach Entwürfen steht das finale BMF-Schreiben zur Verfügung: BMF, Schreiben (koordinierter Ländererlass) III C 2 - S-7030 / 20 / 10009 :004 vom 30.06.2020

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