Bauträger haben Anspruch auf geänderte Umsatzsteuerfestsetzung

Rückabwicklung von Bauträgerfällen: FG Baden-Württemberg, Mitteilung vom 28.02.2018 zum Urteil 12 K 2323/17 vom 17.01.2018
Der 12. Senat des Finanzgerichts Baden-Württemberg entschied mit Urteil vom 17. Januar 2018 (Az. 12 K 2323/17), dass ein Bauträger, der zu Unrecht als Steuerschuldner im Sinne des § 13b Umsatzsteuergesetz (UStG) behandelt wurde, einen Anspruch auf Änderung der Steuerfestsetzung zu seinen Gunsten hat. Das Finanzgericht hat die Revision zugelassen. Die Rechtsmittelfrist läuft noch.

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