Anspruch auf Erstattungszinsen bei Rückabwicklung von Bauträgerfällen

Das FG Baden-Württemberg hat mit Urteil vom 7. 12.2017 das Finanzamt (FA) verpflichtet, zu Gunsten eines Bauträgers Erstattungszinsen festzusetzen.

Das Finanzgericht hat das Finanzamt verpflichtet, zu Gunsten eines Bauträgers Erstattungszinsen in Höhe von insgesamt 204.630 Euro festzusetzen, weil in den Streitjahren 2009 bis 2011 auf der Grundlage der damaligen Verwaltungsauffassung zu Unrecht Umsatzsteuer für die Eingangsleistungen des Bauträgers erhoben worden war. Gegen das Urteil (Az. 1 K 1293/17)  ist Revision beim Bundesfinanzhof anhängig (Az. XI R 4/18).

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