Aktuelle Informationen zu den Leistungen unserer Kanzlei

Auch Sie sind vielleicht mit dem Stichwort „Digitalisierung der Arbeitswelt“ konfrontiert worden. Dies bedeutet, dass der Datenaustausch verstärkt digital statt in Papierform stattfindet.

Sie haben Sie die Wahl - Papierbelege oder digitale Belegverarbeitung

Wir werden weiterhin Papierbelege o.ä. annehmen und verarbeiten. Daneben bieten wir Ihnen aber auch die Möglichkeit der digitalen Verarbeitung an. Wir sind nämlich der Meinung, dass die Arbeitsweise zu Ihnen passen soll und in einigen Bereichen das Papier durchaus auch viele Vorteile haben kann.

Sofern Sie Ihre Unterlagen verstärkt digital aufbewahren möchten, unterstützen wir Sie gerne, indem wir Ihnen unsere Auswertungen, Schreiben, Steuerbescheide, Mandantenrundschreiben etc. in elektronischer Form per E-Mail übermitteln. Falls Sie dies wünschen, teilen Sie uns dies einfach kurz mit. Sie entscheiden, welche Arbeitsweise zu Ihnen passt.

In diesem Zusammenhang möchten wir Sie nachfolgend über weitere Neuerungen oder Möglichkeiten informieren.

Abgabe der Steuererklärungen für die Jahre ab 2017

Die Finanzbehörden haben bereits angekündigt, dass alle Steuererklärungen für die Jahre ab 2017, die von Steuerberatern erstellt werden, direkt elektronisch an die jeweiligen Finanzämter übertragen werden müssen. Bislang war dies lediglich für betriebliche Steuererklärungen Pflicht. Damit entfällt künftig die Abgabe der Steuererklärung mit Unterschrift in Papierform. Dies bedeutet für Sie, dass Sie nach  Fertigstellung Ihrer Steuererklärung von uns einen Entwurf erhalten. Zusätzlich wird Ihnen eine Zustimmungserklärung zugesandt. Wir bitten Sie, diese unterschrieben an uns  zurückzuleiten/zurückzusenden. Nach Erhalt dieser Zustimmungserklärung übermitteln wir dann die Steuererklärungen elektronisch an das Finanzamt.

Form der Jahresabschlüsse und Gewinnermittlungen

Ihnen ist vielleicht aufgefallen, dass wir Ihnen zwei Ausfertigungen der Gewinnermittlungen und Jahresabschlüsse in Loseblattform zusenden. Dies ist damit begründet, dass sowohl das Finanzamt als auch wir die Jahresabschlüsse und Gewinnermittlungen in die EDV einscannen. Dabei ist eine feste Bindung hinderlich. Sie erhalten natürlich weiterhin die gewünschte Anzahl an Jahresabschlüssen und Gewinnermittlungen gerne in gebundener Form auf Papier oder auch in digitaler Form.

Finanzbuchführung in Papierform

Auch bei der traditionellen Buchführung mit Papierbelegen gibt es auf Wunsch Neuerungen. So können die Banken ermächtigt werden, neben den bisherigen Kontoauszügen die Kontobewegungen elektronisch an den Steuerberater zu übermitteln. Dadurch können einzelne Angaben wie Kontobeträge und Datum direkt in unser Buchhaltungsprogramm übernommen werden.

Digitale Buchführung

Die traditionelle Zusammenarbeit mit dem Steuerberater über Pendelordner im Bereich der Finanzbuchführung kann durch die elektronische Übermittlung Ihrer Daten zum und vom Steuerberater ersetzt werden. Hierzu müssen die einzelnen Belege von Ihnen gescannt und anschließend in einen Datenspeicher (sog. Cloud) übertragen werden, von dem der Steuerberater die Daten abrufen und anschließend verarbeiten kann. Die Bankkontoauszüge können direkt von der Bank übermittelt werden. Nach Abschluss der Buchführung können die Auswertungen wieder in die Cloud eingestellt werden, auf die Sie dann jederzeit online Zugriff haben. Die in der Cloud enthalten Daten, Belege und Auswertungen werden gemäß den gesetzlichen Bestimmungen über einen Zeitraum von 10 Jahren digital aufbewahrt. Der Zugriff auf die Cloud wird mit Hilfe von verschlüsselten Sim-Karten und Passwort geschützt, so dass ein entsprechender Datenschutz gewährleistet ist.

Je nach Übermittlung der Belege und Daten kann mit uns ein individueller Turnus für Ihre Finanzbuchhaltung (monatlich oder wöchentlich) vereinbart werden.

Auf Wunsch können auch Überweisungen mit Hilfe der Finanzbuchhaltung für ein Bankonlineprogramm vorbereitet werden.

Einen kleinen Erläuterungsfilm unseres Softwareanbieters zu diesem Thema „Datev Unternehmen online“ finden Sie hier oder Sie informieren sich direkt bei uns.

Lohn- und Gehaltsoptimierung

In den vergangenen Wochen haben wir vermehrt Nachfragen erhalten, inwieweit es steuerfreie oder steuerbegünstigte Lohn- und Gehaltsbestandteile für Arbeitnehmer gibt, damit bei einer Lohn- oder Gehaltserhöhung weniger Steuer- oder Sozialversicherungsabzüge anfallen. Wir haben nun eine aktualisierte Liste von derartigen Lohn- und Gehaltsbestandteilen erstellen lassen und können Ihnen diese auf Wunsch gerne zuleiten und Sie bei Bedarf auch persönlich hierzu beraten.

Lohnbuchführung

Die mit Ihren Löhnen verbundenen Zahlungen können wie folgt getätigt werden:

  1. Ausdruck von Überweisungslisten mit Angabe der Empfänger und deren Bankverbindungen. Sie leiten selbständig den Überweisungsvorgang ein.
  2. Vorbereitung von Überweisungsträgern in Papierform, die Sie unterschrieben an die Bank weiterleiten.
  3. Elektronische Übermittlung von Zahlungsvorschlägen an Ihre Bank mit Übersendung von Freigabezettel an Sie. Erst nach Ihrer Unterschrift und Abgabe der jeweiligen Freigabezettel werden die Überweisungen (Arbeitnehmerüberweisungen, Krankenkassen, Finanzamt, vermögenswirksame Leistungen) von Ihrer Bank ausgeführt

Außerdem besteht noch die Möglichkeit der Einräumung von Lastschriften zu Gunsten von Krankenkassen und Finanzämtern.

Fördergelder für Unternehmensberatung im betriebswirtschaftlichen Bereich

Derzeit gibt es Zuschüsse für Unternehmensberatungen vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle, sofern diese von bei der Bafa registrierten Beratern durchgeführt werden und diese bestimmte Themen betreffen. Nähere Informationen hierzu finden Sie unter www.bafa.de bei „Für Unternehmen“ in der Kategorie „Unternehmensberatung“.

Herr Michael Hundseder ist für derartige Unternehmensberatungen bei der Bafa registriert und für geeignet befunden worden. Dadurch können für Beratungen durch Herrn Hundseder z.B. bei Existenzgründern, Unternehmen in Schwierigkeiten oder auch Bestandsunternehmen Förderungen gewährt werden.

Wirtschaftsprüfung / MaBV-Prüfungen

Auf Grund seiner Zusatzqualifikation als Wirtschaftsprüfer kann Herr Michael Hundseder in enger Zusammenarbeit mit unserer Steuerberatungsgesellschaft Leistungen anbieten, auf die wir bislang auf externe Berater verweisen mussten, z.B. für die Prüfung nach der Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV-Prüfung).

Sofern Sie Fragen zu Teilbereichen haben oder ein persönliches Gespräch wünschen, freuen wir uns über Ihren Anruf.

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