Abzug selbst getragener Benzinkosten

Die Finanzverwaltung lässt den Abzug selbst getragener Benzinkosten und anderer individueller Kosten vom geldwerten Vorteil für den Firmenwagen zu.

Der geldwerte Vorteil aus der Gestellung eines Dienstwagens für private Zwecke wird regelmäßig mit monatlich pauschal einem Prozent des inländischen Listenpreises bewertet. Zahlt der Mitarbeiter an den Arbeitgeber für die außerdienstliche Nutzung des Firmenwagens ein Nutzungsentgelt, mindert dies den zu versteuernden geldwerten Vorteil. Dabei ist es gleichgültig, ob das Nutzungsentgelt pauschal oder entsprechend der tatsächlichen Nutzung des Kraftfahrzeugs bemessen wird (vgl. BMF, Schreiben v. 19.4.2013)

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