Straßensanierung von der Steuer absetzen

Ob die Kosten für Baumaßnahmen vor dem Haus als Handwerkerleistungen bei der Einkommensteuer abgesetzt werden dürfen, wird unterschiedlich beurteilt. Das Finanzgericht Nürnberg (Az. 7 K 1356/14) hatte die Kosten für eine Straßensanierung bereits als Handwerkerleistung bewertet. Die Finanzverwaltung hingegen berücksichtigt die Arbeitskosten für solche Baumaßnahmen nicht bei der Steuer. 

Ein vom Bund der Steuerzahler unterstützte Musterklage ist zur Klärung der Rechtsfrage jetzt beim BFH anhängig (Az. VI R 50/17).

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