Leistungsbeschreibung auf Rechnungen für Vorsteuerabzug

Eine Rechnung muss auch im Niedrigpreissegment immer eine eindeutige Identifizierung der Leistung ermöglichen.

Auch beim massenhaften Handel von Kleidungsstücken und von Modeschmuck im Niedrigpreissegment kann ein Vorsteuerabzug nur vorgenommen werden, wenn die Rechnung eine eindeutige und leicht nachprüfbare Feststellung der Leistung ermöglicht, über die abgerechnet wird. Das hat das Hessische Finanzgericht in zwei Verfahren klargestellt (Az. 1 K 547/14 und 1 K 2402/14).

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