44-Euro-Sachbezugsfreigrenze:

Private Zusatzkrankenversicherung als Barlohn oder Sachbezug?

Nach einer neuen Finanzgerichtsentscheidung (Sächsisches Finanzgericht, Urteil vom 16. März 2016, 2 K 192/16) führen Zuschüsse des Arbeitgebers zu einer privaten Zusatzkrankenversicherung beim Arbeitnehmer zu Sachlohn. Damit blieben diese Zuschüsse im Rahmen der 44-Euro-Sachbezugsfreigrenze steuerfrei.

Die Rechtsfrage, ob die Gewährung von (Krankenzusatz-) Versicherungsschutz durch den Arbeitgeber Sachlohn und keine Geldleistung darstellt, wenn der Arbeitnehmer arbeitsrechtlich ausschließlich Versicherungsschutz und nicht auch eine Geldzahlung verlangen kann, ist bereits Gegenstand eines Revisionsverfahrens, Az. VI R 13/16. In der Vorinstanz hatte das Sächsische Finanzgericht ebenfalls entschieden, dass die Beiträge des Arbeitgebers als Sachlohn zu werten sind, der unter die 44-Euro-Freigrenze fällt.

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