Musterklage gegen - potenziell zu hohen - Zinssatz nach § 238 AO abgewiesen

Steuernachzahlungen und -erstattungen werden gem. §§ 233 ff. AO verzinst. Dabei kommt ein Zinssatz von 0,5 % pro Monat, also 6 % pro Jahr zur Anwendung. Dieser Zinssatz gilt bereits seit über 50 Jahren. Angesichts der in den letzten Jahren stark gesunkenen Zinsen setzten sich mehrere Verbände für eine Reduzierung des Zinssatzes auf 0,25 % pro Monat (3 % pro Jahr) ein.

Das FG Münster hält den Zinssatz in Höhe von 6 % (§ 238 AO) noch für verfassungsgemäß (10 K 2472/16 E), so dass sie die Klage abgewiesen hat.

Allerdings ist dies noch nicht das Ende der Diskussion, da bereits ein Parallelverfahren beim BFH (Az.: I R 77/15) vorhanden ist.

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