BMF: Einnahmengrenze von 17.500 EUR für formlose EÜR ist gefallen

Das BMF hat die Vordrucke zur Anlage EÜR des Jahres 2017 bekanntgegeben. Die Vereinfachungsregelung, nach der Selbstständige und Gewerbetreibende mit Betriebseinnahmen von weniger als 17.500 EUR im Jahr eine formlose Gewinnermittlung abgeben konnten, gilt nicht mehr.

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