Aufgabe eines landwirtschaftlichen Betriebs gemäß BFH

BFH: Aufgabe eines landwirtschaftlichen Betriebs durch Übertragung sämtlicher landwirtschaftlicher Nutzflächen - Abgrenzung zum Teilbetrieb

Der BFH hat in seinem Urteil VI R 63/15 vom 16.11.2017 zu der Frage Stellung genommen, ob die unentgeltliche Übertragung eines verpachteten Betriebs der Land- und Forstwirtschaft auf mehrere Personen der Nachfolgegeneration nach § 6 Abs. 3 EStG ohne Aufdeckung der stillen Reserven erfolgen kann, wenn jeder Erwerber Flächen von weniger als 3.000 qm erhält, da dieser Größe bei einem ruhenden Betrieb stets als selbständige Teilbetriebe anzusehen sind

Leitsatz

  1. Ein landwirtschaftlicher Betrieb wird mit der Übertragung sämtlicher landwirtschaftlicher Nutzflächen an Dritte aufgegeben (Anschluss an BFH-Urteil vom 16. Dezember 2009 IV R 7/07, BFHE 228, 59, BStBl II 2010, 431).
  2. Landwirtschaftliche Nutzflächen von mehr als 3.000 qm stellen nicht allein im Hinblick auf ihre Größe landwirtschaftliche Teilbetriebe dar.

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